Ausstattung
Informationen zum Bieterverfahren
Für diese Immobilie wurde ein zweistufiges Bieterverfahren vereinbart, um allen Kaufinteressenten die gleiche Chance auf den Erwerb der Immobilie zu ermöglichen.
Phase 1 – Besichtigung und erste Gebotsabgabe
Nach der Besichtigung haben alle Kaufinteressenten die Möglichkeit, innerhalb der vorgegebenen Frist ein erstes schriftliches Kaufpreisangebot abzugeben.
Nach Ablauf der Frist werden sämtliche Bieter darüber informiert, wie hoch das aktuell höchste Kaufpreisangebot ist. Die Identität der Bieter sowie weitere Angebotsdetails bleiben selbstverständlich vertraulich.
Phase 2 – Letzte und geheime Gebotsrunde
Anschließend erhalten alle Interessenten einmalig die Möglichkeit, ein finales Kaufpreisangebot abzugeben. Diese Gebote werden vertraulich behandelt und den übrigen Bietern nicht mehr mitgeteilt.
Mit Abgabe des finalen Angebots endet das Bieterverfahren.
Wichtiger Hinweis
Der Verkäufer ist weder verpflichtet, das höchste noch irgendein abgegebenes Angebot anzunehmen. Ebenso besteht durch die Teilnahme am Bieterverfahren kein Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrages.
Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich durch die notarielle Beurkundung zustande. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, das Bieterverfahren jederzeit zu beenden, fortzuführen oder ohne Zuschlag abzuschließen.